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PHYSIO MIT HERZ - Esslingen - Hintergrund Aktuelle Infos und Hinweise Covid-19

Aktuelle Infos und Hinweise Covid-19

gültig seit 31.01.2023 / Corona-Verordnung Baden-Württemberg

 

Was gilt für Personal in Physiotherapiepraxen ab dem 31. Januar 2023?

 

Praxisinhaber sind nicht länger verpflichtet ein betriebliches Hygienekonzepte zu erstellen, das den Mitarbeitern beispielsweise das Tragen einer Maske vorschreibt. Es gibt also keine Maskenpflicht mehr für das Praxispersonal.

 

Was gilt für Patienten und Besucher in Physiotherapiepraxen?

 

Noch bis zum 7. April 2023 sind Patienten und Besucher verpflichtet während des Aufenthalts in der therapeutischen Praxis eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.

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Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

 

Ja, es gelten folgende Ausnahmen:

 

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre

  • bei FFP2-Maskenpflicht dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre auch eine medizinische Maske tragen

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig

  • für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen

  • sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist

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